Corona-Virus: Informationen für Gastgeber und Bettenanbieter
Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen rund um die Pandemie des Corona-Virus SARS CoV-2 weiterhelfen werden.
Wie lautet die aktuelle Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen?
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 7. März 2021 untersagt.
- Aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
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Der Tourismus-Wegweiser bietet ein nach Bundesländern sortiertes, übersichtliches Informationsangebot für mehr Orientierung und Sicherheit im Deutschlandtourismus.
Wie gehe ich mit Stornierungen um?
- Empfehlung des Deutschen Tourismus Verbands (DTV) zum Umgang mit Stornierungen durch die Gäste oder durch den Gastgeber.
Wo erhalte ich Informationen über finanzielle Unterstützung?
Die Bundesregierung hat bereits weitreichende Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen. Hier erfahren Sie mehr:
- Für Corona-Überbrückungshilfen hier online einen Antrag stellen.
- Informationen des Bundesfinanzministeriums zu Hilfsprogrammen (inkl. Infos zur Antragstellung)
- FAQ der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeitergeld
- Aktuelle Hinweise des Bundeswirtschaftsministeriums zu Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen (inkl. Corona-Hotline für Unternehmen)
- Förderwegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes
- FAQ zu NRW-Soforthilfen
Zusätzlich verweisen wir auf die Informationen des DEHOGA, DTV und des EVVCs sowie der KFW:
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DEHOGA NRW oder dem DEHOGA Bundesverband
Weitere Infos finden Sie auch unter:
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Touristikverband Siegerland-Wittgenstein e.V. Verified partner Explorers Choice
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