Klassifizierung & Zertifizierung
DEHOGA Klassifizierungen für Hotels, Gästehäuser, Gasthöfe & Pensionen
Transparenz und Freiwilligkeit als oberste Prämisse.
DEHOGA Klassifizierung für Hotels

Der Startschuss für die Deutsche Hotelklassifizierung fiel 1996 - angeregt durch zahlreiche internationale Beispiele. Seitdem gab es mehrere Aktualisierungen. Heute werden mehr als 270 Kriterien in den Bereichen Gebäude- und Raumangebot, Einrichtung und Ausstattung, Service, Freizeit, Angebotsgestaltung, sowie hauseigener Tagungsbereich geprüft, um einen Betrieb auszuzeichnen. Maximal sind fünf Sterne erreichbar, aber auch ein Stern signalisiert bereits geprüfte Qualität.
An dieser Freiwilligen Klassifizierung nehmen deutschlandweit inzwischen mehr als 8.000 Betriebe teil. Alle drei Jahre wird erneut geprüft, ob der jeweilige Betrieb die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Voraussetzungen für die Einordnung in eine der international anerkannten fünf Kategorien erfüllt. Hierbei sind sowohl Mindestpunktzahlen wie auch Mindestkriterien zu erfüllen. Die bundesweit angewendeten Bewerbungskristerien und -modalitäten legt der Fachbereich Hotellerie im DEHOGA fest.
Die Auswertung erfolgt über einen Erhebungsbogen, den der Hotelier ausfüllt. Dieser wird überprüft und elektronisch ausgewertet. Nach einer Überprüfung erfolgt die Kategorieeinstufung. Zudem erhalten die Hotelbesitzer:innen ein repräsentatives Messingschild zur Anbringung im Außenbereich sowie eine Urkunde über die Klassifizierung.
1 Stern = Unterkunft für einfache Ansprüche
2 Sterne = Unterkunft für mittlere Ansprüche
3 Sterne = Unterkunft für gehobene Ansprüche
4 Sterne = Unterkunft für hohe Ansprüche
5 Sterne = Unterkunft für höchste Ansprüche
Alle Leitfäden und Checklisten der DEHOGA Klassifizierung finden Sie unter:
DEHOGA Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe & Pensionen

2005 entwickelte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband eine speziell auf Gasthäuser, Gasthöfe und Pensionen, die mehr als neun Gästebetten und nicht mehr als 20 Gästezimmer haben, abgestimmte Klassifizierungen, die G-Klassifizierungen. Außerdem darf im Namen des Betriebes nicht das Wort "Hotel" vorkommen.
Ebenso wie bei der Hotel-Klassifizierung wird auch bei der G-Klassifizierung sehr gründlich kontrolliert, ob die Kriterien eingehalten werden. Auch hier ist eine Vergabe von maximal fünf Sternen möglich. Die Bewertung der einzelnen Gasthöfe, -häuser und Pensionen verläuft nach dem gleichen Schema wie die Erhebung bei der Hotel-Klassifizierung. Anders als bei der Hotel-Klassifizierung wird hier allerdings der Buchstabe "G" vor die Anzahl der Sterne geschrieben, um für die Gäst:innen direkt ersichtlich zu machen, dass es sich nicht um ein Hotel handelt. Nach erfolgter Prüfung erhält der klassifizierte Betrieb ein Emaille Schild.
1 Stern = Unterkunft für einfache Ansprüche
2 Sterne = Unterkunft für mittlere Ansprüche
3 Sterne = Unterkunft für gehobene Ansprüche
4 Sterne = Unterkunft für hohe Ansprüche
5 Sterne = Unterkunft für höchste Ansprüche
Alle Leitfäden und Checklisten der DEHOGA Klassifizierung finden Sie unter:
Ansprechpartner:in
Wenn Sie Interesse an der DEHOGA Klassifizierung für Hotels, Gästehäuser, Gasthöfe & Pensionen haben, wenden Sie sich bitte an die DEHOGA Geschäftsstelle in Siegen.
Tel.: +49 (0271) 44041
E-Mail: info@dehogasiegen.de
Touristikverband Siegerland-Wittgenstein e.V. Verified partner Explorers Choice