Häufig gestellte Fragen

Vermieten von Ferienunterkünften - Allgemeines

Vermieten von Ferienunterkünften - Rechtliche Grundlagen

Für die Vermietung von Ferienhäusern, -wohnungen und -zimmern gelten grundsätzlich Vorschriften – unabhängig davon, ob eine eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohnung kurzzeitig an Gäst:innen vermietet wird. Jede:r Gastgeber:in ist für die Einhaltung der Regelungen und gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte sich im Detail informieren.

Die Informationen haben wir vom Deutschen Tourismusverband (DTV) sowie weiteren Quellen bezogen. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Informationen im FAQ grundsätzlich eine gute Hilfestellung sind und eine Richtung vorweisen. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts kann jedoch nicht übernommen werden. Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche oder gar behördliche Beratung.